02 - Erste Generationen in Schlesien

Titze (1)

ist als der aus Vogtland (das im weiteren Sinne die Mulde- und Pleisselande mit umfaßt) nach Schlesien gekommene Ahnherr durch eine handschriftliche Aufzeichnung aus dem 14. Jahrhundert überliefert, die der Landschreiber Herzog Bolkos Peter (49, 2) - mann - v. Z. hinterlassen haben soll. Sie berichtet: “Unser Aeltervater hat geheissen Her Titzo von Zedlitz, ein Gast aus dem Vogtlande, hat zur Ehe gehabt Her Wetchen von Czirnen Tochter, die .genannt war Jotte”, und führt dann die 9 Söhne des Ehepaars, so wie hier wiedergegeben, auf. (Vergleiche Nr. 2 des Anhangs). Die letzteren finden sich sämtlich in zahlreichen Urkunden aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts nachgewiesen und sind darin, durchweg als Brüder, zum größten Teil sogar mit denselben Besitzen, wie dort angegeben, bezeugt. Die volle Glaubwürdigkeit jener, im Original nicht mehr vorhandenen Niederschrift leidet daher keinen Zweifel. Titze - Dietz - ist mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Sohn Ottos (1, 5) oder Heinrichs (1, 6). Er gehört zeitlich auf jeden Fall in die auf sie folgende Generation; also IV. Nach dem ersten Auftreten seiner Söhne berechnet, die erst in Schlesien geboren sein werden, zumal die Czirn (sprich: Zirn) ein eingeborenes Schlesisches Geschlecht sind, muß er etwa 1270 bis 1280 nach Schlesien gekommen sein. Das ist volllkommen die Zeit, in die auch das erste nachweisbare Auftreten der zahlreichen anderen Geschlechter Vogt- und Pleissenländischen und Meissnischen Ursprungs in Schlesien fällt (Frohburg, Colditz, Haugwitz, Rechenberg, Wiesenburg, Knobelsdorff, Predel usw., wohl auch Czettritz, Schaffgotsch, Uechtritz), wo also wahrscheinlich aus überall gleichen Bewegründen heraus; zu denen bei den alten um ihre Reichsfreiheit ringenden Reichsministerialen noch besonders die Gegnerschaft gegen die Landeshoheitsansprüche der Wettiner kam, ein größerer Zuzug dortiger Ritterschaft in das sich der Germanisierung öffnende Neuland im Osten stattfand. Eine Urkunde von 1279, nach der vor dem plebanus und dem advocatus der Stadt Schweidnitz durch HiIdegundis Renensis cognomine matrona und ihre Kinder Georgius und Theodoricus an die Striegauer Johanniterkommende Grundstücksanrechte im Dorf Zedlitz bei Striegau verkauft werden, hat dazu geführt, diesen Ort mit der Einwanderung des Geschlechts in Zusammenhang bringen zu wollen, indem Renensis als: aus Remsa unweit Altenburg) gedeutet und in Hildegundis die Frau eines Zedlitz, nämlich die - sonst nicht genannte - Frau des vielleicht in den Wetttinerkämpfen gefallenen Otto (1, 5) und Mutter des Schlesischen Stammvaters vermutet worden ist, die als Witwe nach Schlesien geflohen sein, dort Besitz erworben und diesen zur Erinnerung an die alte Heimat aus Pasechno, wie das Dorf früher hieß, in Zedlitz umbenannt haben werde. Die Kombination erscheint zunächst bestechend, hält aber schon bei näherer Prüfung des Urkundeninhalts selbst nicht stand. Hildegund überläßt den Johannitern nur einige angeerbte Gartenstücke (horta), über die zwischen ihr und anderen Erben Streit gewesen war. Daß Dorf heißt auch schon 1255 Zedlec oder Pasechna, und gehörte der Kommende Striegau bereits 1239. Die einzige urkundliche Erwähnung Titzes (2) ist vom 4. Dezember 1316 (Seelgerätsstiftung an das Kloster Grüssau aus Einkünften des Bunzlau-Löwenberger Falis), wofern nicht auch diese sich nicht auf ihn, sondern seinen gleichnamigen Sohn bezieht. Letzteres ist das Wahrscheinlichere, da der Herzog 1346 mit andern Schenkungen auch die der Gebrüder Titzko (3) und Apetzko (4) an das Kloster aus denselben Zolleinkünften nochmals bestätigt und Apetzko (4) 1331 eine gleiche Stiftung gemacht hat.

Hans (2), Wegiste genannt, Titze (3), Apetz (4), Kretzing (5), Siffrid (6), Bernhard (7) und Konrad (8)

werden auch urkundlich, wo mehrere zusammen auftreten, in derselben Reihenfolge angeführt wie in der Petermannschen Überlieferung, nur Konrad (8) wird vor Bernhard (7)genannt. Die Petermannsche Nachricht findet sich zuerst in den Lindnerschen Anmerkungen zu Fechners Katzbachlied auf die Zedlitze abgedruckt; in dem ersten handschriftlichen Entwurf Lindners dazu (im Schloßarchiv Neukirch), der den Urtext anscheinend getreuer wiedergibt, lautet die Reihenfolge am Schluß etwas abweichend (Vergleiche die Wiedergabe im Anhang.)

Nickel (9)

noch am 24. Oktober 1365 Urkundszeuge, ist am 14. Juli 1366 tot. Der Herzog verleiht das von ihm heimgefallene Vorwerk Kauffung an Hentschel Koppe (3, 3).

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